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Kirchenbeitrag

Mit dem Kirchenbeitrag werden wichtige Arbeitsbereiche innerhalb der Kirche finanziert. Nur mit dem Kirchenbeitrag können wir für Sie da sein. 
Fragen und Antworten zum Kirchenbeitrag finden Sie hier, sowie weitere Informationen zur Verwendung des Kirchenbeitrages unter www.gerecht.at.

Unser Pfarrteam und vor allem unsere Kirchenbeitragsreferentin Maria Mair steht ebenfalls für Fragen rund um den Kirchenbeitrag zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Fr.
Mair im Home-Office arbeitet. Eine Terminvereinbarung ist daher notwendig.

Neues im Jahr 2023:
Gemeindeumlage wird gesenkt

 
Die hohe Inflation stellt viele Menschen in Österreich vor große Herausforderungen und die finanzielle Situation ist angespannt. Von dieser Entwicklung ist auch die Kirche betroffen, da ein Großteil des Kirchenbeitrags zur Finanzierung von Personal verwendet wird. Der Kirchenbeitrag in Österreich beträgt 1% des zu versteuernden Einkommens. Diese Prozentzahl bleibt seit Jahren gleich und so versucht sich die Kirche solidarisch zu finanzieren. Ihr zu zahlender Kirchenbeitrag steigt dann im Betrag, wenn Sie im Beitragsjahr mehr verdienen als im Vorjahr, entweder durch Vorrückungen oder Inflationsanpassungen des Kollektivvertrags. Oftmals ist unsere Kirchenbeitragsstelle auf Schätzungen angewiesen. Sollten Sie das Gefühl haben oder wissen, dass Sie zu viel vorgeschrieben bekommen haben, melden Sie sich bitte direkt bei Frau Maria Mair.
Zusätzlich zum Kirchenbeitrag kann jede Pfarrgemeinde eine Gemeindeumlage in der Höhe bis zu 25% des Kirchenbeitrages einheben. In den letzten Jahren haben wir diese sukzessive senken können und sind nun nach 3% im Vorjahr auf 0% angekommen. Einsparungen, Optimierungen und vor allem ein solides Wirtschaften haben es möglich gemacht, mit gutem Gewissen die bisher durch die Gemeindeumlage finanzierte Gefangenenseelsorge nun anderweitig zu finanzieren.
Unser großer Dank gilt allen Kirchenbeitragszahler:innen und Spender:innen. Durch Ihren Beitrag ermöglichen Sie kirchliches Leben in all seinen bunten und reichen Facetten. Vielen Dank!
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Maria Mair

Kirchenbeitragsreferentin

059 1517 421 13

maria.mair@linz-evang.at

Bürozeiten:

Wir bitten um telefonische Voranmeldung.

Mittwoch, 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Donnerstag, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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Fragen und Antworten zum Kirchenbeitrag

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1. Warum darf die Evangelische Kirche Österreich Kirchenbeitrag einheben?

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Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung).

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2. Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?


Der Kirchenbeitrag wird zwischen der Pfarrgemeinde, der Superintendenz (Diözese) und der Gesamtkirche aufgeteilt.

Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag

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  • Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und weltlicher MitarbeiterInnen

  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z.B. die Evangelische Akademie

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Frauen- und Jugendarbeit

  • Unterstützung für den Religionsunterricht

  • Ökumene

  • Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit

  • Hochschulseelsorge

  • das Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau

  • Initiativen von Gemeinden und Diözesen


Die Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag

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  • Gehälter der MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde

  • diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde

  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher

  • Gemeindearbeit (Familien, Jugend, Kinder, Frauen etc.)

  • Unterstützung für den Religionsunterricht

  • Sachaufwände ehrenamtlicher MitarbeiterInnen

  • Pflege und Erhaltung von Gebäuden (Kirche, Gemeindezentrum)

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3. Wer hat die Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten - wer ist kirchenbeitragspflichtig?


Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische ChristIn mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.

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4. Wer ist von der Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?


Nicht kirchenbeitragspflichtig sind SchülerInnen, Lehrlinge, StudentInnen sowie Präsenz- und Zivildiener. Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.

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5. Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?


Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient das steuerpflichtige Einkommen des Vorjahres. Steuerpflichtiges Einkommen ist (einfach ausgedrückt) das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeitrag. Der Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen kann Ihnen bei der Berechnung helfen.

Die Kirchenbeitragsgrundlage kann durch diverse Freibeträge vermindert werden:

 

  • Freibetrag für AlleinverdienerInnen: EUR 15,- (AlleinverdienerInnen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber EhepartnerInnen haben.)

  • Der Kinderfreibetrag je Kind beträgt EUR 22,-. Für Kinder mit Behinderung beträgt der Freibetrag EUR 44,-.

  • Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Freibetrag auf bestimmte Zeit gewährt werden.


Die Berechnung des Kirchenbeitrages erfolgt folgendermaßen:

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Von der ermittelten Kirchenbeitragsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen abzüglich möglicher Freibeträge) werden 1% errechnet. Davon erfolgt ein feststehender Abzug von EUR 44,-. Zu dem so errechneten Betrag erfolgt der Zuschlag der Gemeindeumlage Ihrer Pfarrgemeinde. Diese Gemeindeumlage kann zwischen 0% und 25% betragen. Sie wird von der Pfarrgemeinde selbstständig festgelegt. Daher sind die Gemeindeumlagen der Pfarrgemeinden unterschiedlich. 

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