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Kirchenbeitrag

Mit dem Kirchenbeitrag werden wichtige Arbeitsbereiche innerhalb der Kirche finanziert. Fragen und Antworten zum Kirchenbeitrag finden Sie hier. Weitere Informationen zur Verwendung des Kirchenbeitrages unter www.gerecht.at.

Unser Pfarrteam und unsere Kirchenbeitragsreferentin Frau Maria Mair stehen ebenfalls für Fragen rund um den Kirchenbeitrag zur Verfügung.
Da Frau Maria Mair im Home-Office arbeitet, ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Neuigkeiten zum Kirchenbeitrag 2024

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Ihr KIRCHENBEITRAG wurde NICHT ERHÖHT!
Warum Sie heuer dennoch mehr zahlen!

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DIE GRUNDLAGE

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Der Kirchenbeitrag in unserer Kirche beträgt 1% des steuerpflichtigen Einkommens. Da wir in der Regel nicht wissen, wieviel jemand verdient, wird das Einkommen unserer Mitglieder geschätzt. (Ob wir Sie richtig eingestuft haben, können Sie ganz leicht mit dem Kirchenbeitragsrechner und Ihrem Brutto– oder Nettoeinkommen auf www.gerecht.at selbst überprüfen.) Sie zahlen im Grunde also immer das gleiche, auch im Verhältnis zu anderen. Unterschiede in der Höhe der Vorschreibung ergeben sich aus den unterschiedlichen Einkommen und den jährlichen Einkommenssteigerungen.

 

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DIE FAKTEN

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Über viele Jahre hinweg, wurden und werden die Einkommen der allermeisten unserer Mitglieder zu gering eingeschätzt. Das hat dazu geführt, dass im gesamtösterreichischen Durchschnitt nur etwa 0,5% (statt 1%) eines Einkommens als Kirchenbeitrag vorgeschrieben werden. Dadurch entgehen unserer Kirche Jahr für Jahr ungefähr die Hälfte ihrer Einnahmen.

 

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DIE FOLGEN

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Die zu geringe Vorschreibungshöhe bei geschätzten Einkommen in den Pfarrgemeinden vor Ort, sowie äußere Faktoren wie die Energiepreise und die Hochinflation, haben zu einer finanziellen Krise geführt. Die Folgen sind u.a. Pfarrstellenstreichungen und Gemeindefusionen. 

 

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DER PLAN

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Um der finanziellen Krise entgegenzuwirken, müssen wir die Vorschreibungen dringend dem 1%-Ziel annähern. Deshalb wird die Schätzung Ihrer Einkommensgrundlage heuer zunächst um +9,5% angepasst. Es folgen in den kommenden Jahren weitere Anpassungen, bis die Höhe der Vorschreibung einem Prozent zumindest des statistischen Einkommens entspricht. Und spätestens hier brauchen wir Ihre Hilfe.

 

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WAS SIE TUN KÖNNEN

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Verkürzen Sie den bitte den Weg und helfen Sie uns, Sie korrekt einzustufen, indem Sie uns einen Einkommensnachweis schicken. Damit tragen Sie einen wesentlichen Teil zur Beitragsgerechtigkeit und zur finanziellen Absicherung unserer Kirche bei.

 

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UND NICHT VERGESSEN

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Auch wenn jährlich eine Anpassung der geschätzten Einkommensgrundlagen vorgenommen wird, bezahlen Sie am Ende nie mehr als 1%. Es gibt sogar zahlreiche Gründe, den Beitrag vorübergehend oder dauerhaft zu reduzieren. Welche das sind und ob diese auf Sie zutreffen, erfahren Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Darüber hinaus bekommen Sie in diesem Jahr einmalig 10% Bonus, wenn Sie Ihren Beitrag monatlich per SEPA-Lastschrift entrichten und Sie können Ihren Beitrag bis zu einer Höhe von 600€ von der Steuer absetzen.

 

Unsere Kirchenbeitragsreferentin Frau Maria Mair gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

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Maria Mair

Kirchenbeitragsreferentin

059 1517 42113

maria.mair@linz-evang.at

Bürozeiten

Mittwoch, 8.00 bis 14.00 Uhr

Donnerstag, 14.00bis 17.00 Uhr

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Fragen und Antworten zum Kirchenbeitrag

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1. Warum darf die Evangelische Kirche Österreich Kirchenbeitrag einheben?

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Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung).

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2. Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?


Der Kirchenbeitrag wird zwischen der Pfarrgemeinde, der Superintendenz (Diözese) und der Gesamtkirche aufgeteilt.

Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag

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  • Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und weltlicher MitarbeiterInnen

  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z.B. die Evangelische Akademie

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Frauen- und Jugendarbeit

  • Unterstützung für den Religionsunterricht

  • Ökumene

  • Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit

  • Hochschulseelsorge

  • das Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau

  • Initiativen von Gemeinden und Diözesen


Die Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag

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  • Gehälter der MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde

  • diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde

  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher

  • Gemeindearbeit (Familien, Jugend, Kinder, Frauen etc.)

  • Unterstützung für den Religionsunterricht

  • Sachaufwände ehrenamtlicher MitarbeiterInnen

  • Pflege und Erhaltung von Gebäuden (Kirche, Gemeindezentrum)

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3. Wer hat die Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten - wer ist kirchenbeitragspflichtig?


Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische ChristIn mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.

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4. Wer ist von der Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?


Nicht kirchenbeitragspflichtig sind SchülerInnen, Lehrlinge, StudentInnen sowie Präsenz- und Zivildiener. Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.

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5. Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?


Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient das steuerpflichtige Einkommen des Vorjahres. Steuerpflichtiges Einkommen ist (einfach ausgedrückt) das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeitrag. Der Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen kann Ihnen bei der Berechnung helfen.

Die Kirchenbeitragsgrundlage kann durch diverse Freibeträge vermindert werden:

 

  • Freibetrag für AlleinverdienerInnen: EUR 15,- (AlleinverdienerInnen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber EhepartnerInnen haben.)

  • Der Kinderfreibetrag je Kind beträgt EUR 22,-. Für Kinder mit Behinderung beträgt der Freibetrag EUR 44,-.

  • Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Freibetrag auf bestimmte Zeit gewährt werden.


Die Berechnung des Kirchenbeitrages erfolgt folgendermaßen:

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Von der ermittelten Kirchenbeitragsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen abzüglich möglicher Freibeträge) werden 1% errechnet. Davon erfolgt ein feststehender Abzug von EUR 44,-. Zu dem so errechneten Betrag erfolgt der Zuschlag der Gemeindeumlage Ihrer Pfarrgemeinde. Diese Gemeindeumlage kann zwischen 0% und 25% betragen. Sie wird von der Pfarrgemeinde selbstständig festgelegt. Daher sind die Gemeindeumlagen der Pfarrgemeinden unterschiedlich. 

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